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Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure beantragen


Wenn Sie als bauvorlageberechtigte Ingenieur arbeiten wollen, müssen Sie in der entsprechenden Liste eingetragen sein.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als bauvorlageberechtigter Ingenieur oder Ingenieurin arbeiten möchten, müssen Sie Mitglied der Ingenieurkammer sein.

Die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure müssen Sie beantragen.

Bauvorlageberechtigte Ingenieur und Ingenieurinnen sind berechtigt, Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden zu erstellen. 

Verfahrensablauf

Bitte reichen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft Ihre Unterlagen und Voraussetzungen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

  • abgeschlossenes Studium des Hochbaus oder des Bauingenieurwesens
  • mindestens 2 Jahre Berufserfahrung bei der Entwurfsplanung von Gebäuden
  • Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen hinzufügen:

  • Amtlich beglaubigte Kopie über erfolgreichen Abschluss im Bauingenieurwesen oder Hochbau
  • Nachweis einer 2-jährigen praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden.
    • Originale/Kopien von Bauanträgen für mindestens 2 Gebäude mit den dazugehörigen eigenständig erstellten Entwurfsplanungen mit Genehmigungsvermerken und den entsprechenden Baugenehmigungen aus einem Zeitraum von mindestens 2 Jahren (ohne Fachplanung).
    • Bescheinigungen des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers oder des bauvorlageberechtigten Arbeitgebers zu der Planung bezüglich der Leistungsphasen
  • Ausgefüllte und unterzeichnete Objektliste gemäß Antragsunterlagen

Fristen

Keine.

Anträge / Formulare

Siehe auch

  • Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure
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