Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Nutzungsänderung von Bauabschnitten beginnen.
Volltext
Wenn Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung beantragt haben und schon vor Erteilung der Genehmigung mit der Nutzungsänderung beginnen möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung.
Im Antrag geben Sie an, für welche Teile der baulichen Anlage Sie mit der Nutzungsänderung beginnen möchten.
Voraussetzungen
Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung zur Nutzungsänderung, wenn:
- der eingereichte Bauantrag in Bezug auf beantragten Änderungen von Nutzungseinheiten vollständig ist und
- das beschriebene Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)
Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Verfahrensablauf
Eine Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich.
Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Teilbaugenehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben beziehungsweise zu ergänzen.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen.
- Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Ansprechpunkt
untere Bauaufsichtsbehörde