Bürgerservice
BürgerInformationsSystem
Die Gemeinde Barleben bietet zusammen mit dem Landesportal des Landes Sachsen-Anhalt Ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfe bei der Orientierung zu den verschiedensten Verwaltungsangelegenheiten und Lebenssituationen. Das Bürgerinformationssystem gibt Auskunft zu den unterschiedlichsten Anliegen und über die zuständigen Behörden und Ansprechpartner. Über die Eingabe/n in den Suchfeldern Suchbegriff, Kategorie und Aufgabe oder über das Stichwortverzeichnis von A – Z können die Informationen und Zuständigkeiten zu den einzelnen Lebenslagen abgerufen werden.
Die Gemeinde Barleben ist eine kreisangehörige Gemeinde und nimmt daher nicht alle Aufgaben des öffentlichen Lebens wahr. Ist kein Ansprechpartner in der Zuständigkeit der Gemeinde Barleben angegeben, informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Landkreis Börde oder im Landesportal Sachsen-Anhalt.
Auskunft zu Informationen über die eigene Person aus dem Europäischen Visa-Informationssystem (VIS) beantragen
[Nr.99011025001000 ]
Zuständige Behörde (BUS):
Für den ausgewählten Wohnort ist leider keine Zuständigkeit eingetragen!
Wenn Sie wissen möchten, welche Angaben das Visa-Informationssystem (VIS) über Sie gespeichert hat, können Sie eine Auskunft beantragen.
Allgemeine Informationen
Das Europäische Visa-Informationssystem (VIS) ist ein System für den Austausch von Visa-Daten zwischen den Schengen-Staaten.
Das System vereinfacht die Beantragung von Visa sowie Kontrollen an den Außengrenzen und erhöht die Sicherheit in Europa.
Das Visa-Informationssystem enthält Daten von Drittstaatsangehörigen, die ein Schengen-Visum beantragen. Die Daten unterliegen strengen Datenschutzregeln und werden bis zu fünf Jahre gespeichert.
Sie haben das Recht zu erfahren,
- welche Informationen das VIS über Sie gespeichert hat und
- welcher Mitgliedsstaat des Schengenraums Ihre Daten in das System eingetragen hat.
Dazu müssen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eine Auskunft beantragen.
Das VIS enthält Ihre Daten, wenn Sie ein Schengen-Visum beantragt haben. Folgende persönliche Daten sind in der Regel im VIS enthalten:
- Foto
- Fingerabdrücke
- Angaben aus dem Visumantrag, zum Beispiel
- Personalien: Name, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Wohnort
- Angaben zur Staatsangehörigkeit
- Ihre Passdaten
- Angaben zum Zweck und Dauer der Reise
- Angaben zum Visum
- gegebenenfalls weitere Angaben
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online oder per Post stellen.
Online-Antragstellung:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular auf Betroffenenauskunft elektronisch aus.
- Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
- Senden Sie Ihren Antrag ab.
- Das BVA prüft Ihren Antrag.
- Anschließend erhalten Sie die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post.
Antrag per Post:
- Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) herunter.
- Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit dem erforderlichen Unterlagen an die im Antragsformular genannte Anschrift des Bundesverwaltungsamtes.
- Das BVA prüft Ihren Antrag.
- Anschließend erhalten Sie die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post.
Erforderliche Unterlagen
Bei Antrag per Post:
- Identitätsnachweis: Um eine genaue Zuordnung zu ermöglichen, können Sie freiwillig eine Pass- oder Ausweiskopie mit den personenbezogenen Daten beifügen. Die Kopie wird ausschließlich zum Zweck des Identitätsnachweises genutzt. Die Kopie wird unmittelbar nach Sichtung vernichtet oder auf Wunsch mit der Auskunft zurückgesendet. Schwärzen Sie alle Angaben auf der Kopie, die nicht für den Identitätsnachweis erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Augenfarbe und Größe. Bei Zweifeln an der Identität der Person, die den Antrag eingereicht hat, kann das Bundesverwaltungsamt zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung der Identität der Person erforderlich sind.
Bei Antrag oder Auskunft durch oder an vertretende (bevollmächtigte) Person zusätzlich einzureichen:
- ausgefüllte Vollmacht mit eigenständiger Unterschrift des Betroffenen
Rechtsbehelf
- Erstbescheid: Widerspruch an BVA
- Bei Widerspruchsbescheid: Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln
Anträge / Formulare
Formulare: ja
Schriftform nötig: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein